Erfüllt Ihre Website das BFSG?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für digitale Angebote an Verbraucher. Geben Sie Ihre Adresse ein — Sie sehen in wenigen Sekunden, was sich automatisch belegen lässt. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Was das BFSG verlangt
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen digitale Angebote, die sich an Verbraucher richten, barrierefrei nutzbar sein. Betroffen sind vor allem Websites, über die man etwas bestellen, buchen oder einen Vertrag abschließen kann — also Hotelbuchungen, Tischreservierungen, Terminvergaben, Onlineshops.
Betrifft es auch kleine Betriebe?
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Diese Ausnahme ist enger, als viele denken: sie gilt nicht für Produkte, und sie schützt nicht vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Mitbewerber. Wer online buchbar oder bestellbar ist, fährt besser damit, die Anforderungen einfach zu erfüllen.
Was passiert bei einem Verstoß?
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Mängel feststellen, Fristen setzen und Bußgelder verhängen. Unabhängig davon können Mitbewerber und Verbände abmahnen. Die Marktüberwachung hat 2026 begonnen.
Was prüft dieser Check?
Ihre Startseite wird aufgerufen und auf die Punkte untersucht, die sich ohne Browser-Darstellung belegen lassen:
- Bilder ohne Textalternative — Vorlesegeräte überspringen sie kommentarlos
- Formularfelder ohne verknüpfte Beschriftung — der Nutzer hört nicht, was er eintragen soll
- Fehlende Hauptüberschrift (H1) — Vorlesegeräte finden keinen Einstieg
- Fehlende Sprachangabe — die Aussprache wird geraten
- Verschlüsselung, Ladezeit, Handytauglichkeit
- Impressum und Datenschutzerklärung von der Startseite aus erreichbar
Ersetzt das ein Gutachten?
Nein. Farbkontraste und Inhalte, die per JavaScript nachgeladen werden, lassen sich automatisch nicht bewerten. Was der Check findet, ist belegt und von Ihnen nachprüfbar — vollständig ist es nicht. Genau deshalb steht der Vorbehalt auch in jedem Bericht.
Was kostet der Check?
Nichts. Das Ergebnis erscheint sofort am Bildschirm. Eine E-Mail-Adresse brauchen Sie nur, wenn Sie den Bericht zugeschickt haben möchten.